Die Landesregierung hat am 15. Juni 2009 die Durchführungsverordnung zu jener Gesetzesbestimmung erlassen, die all jenen, die ihre Wohnhäuser energetisch sanieren, einen Kubaturbonus zuspricht.
Dies gelte für alle Wohnhäuser mit einer Baugenehmigung vor 2005, mit einem Mindestbestand von 300 Kubikmetern (von denen wenigstens die Hälfte für Wohnzwecke genutzt wird) und einer energetischen Sanierung, mit der mindestens KlimaHaus C erreicht wird.
Im Falle einer energetischen Sanierung können diese Häuser um einen Meter erhöht aber maximal 200 Kubikmeter erweitert werden. Bei Reihenhäusern wird jedes Haus für sich betrachtet und kann erweitert werden. Bei Kondominien besteht die Möglichkeit, wenn zwischen den Bewohnern vereinbart wird, dass etwa Balkone eingehaust werden, um einzelne Wohnungen zu vergrößern.
Quelle: LPA









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